Steckbrief Stipendium Erfolgreich Studieren mit Kind
Allgemeines Anliegen des Stipendiums
Das Stipendium des Studentenhilfe München e.V. fördert das erfolgreiche Studium mit Kind.
Art der Förderung
150 € monatlich für bis zu zwei Semester
ideelle Förderung
Geförderte Fachrichtungen
alle Fachrichtungen
Bildungsphase
Studium
Promotion (sofern Immatrikulation vorliegt)
Voraussetzungen
Wohnsitz in Deutschland
Immatrikulation an einer der von dem Studentenwerk München vollbetreuten Hochschulen
Vollzeitstudium
Hinweis: Studierende in einem Urlaubssemester sind dann nicht von der Förderung ausgenommen, wenn sie währenddessen mindestens eine Studienleistung erbringen. Diese ist entsprechend nachzuweisen. Stellt sich heraus, dass diese nicht erfolgt ist, ist die erhaltene Förderung zurückzuzahlen. (Details hierzu sind in den Bewerbungsunterlagen zu finden.)
Der Förderung muss eine Konsultation bei der Beratung für Schwangere und Studierende mit Kind des Studentenwerks München vorausgehen. In den Außenstellen Freising und Rosenheim ist die allgemeine und soziale Beratung Ihre Anlaufstelle.
Die Geförderten müssen bei Förderungsbeginn Eltern sein.
Gefördert werden nur Eltern, deren (jüngstes) Kind das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
Hinweise zur Förderung
Förderungsbeginn und -ende richtet sich nach den Semesterzeiten der Universitäten.
Gefördert werden studierende Eltern ab dem ersten und bis zum letzten Semester.
Die maximale Förderdauer beträgt zwei Semester.
Nach Ablauf des ersten Fördersemesters hat der Geförderte einen Bericht über die Zeit des letzten Semesters zu verfassen, eine Immatrikulationsbescheinigung des kommenden Semesters, sowie eine aktualisierte Notenübersicht abzugeben. Erst danach kann die Zusage für die Förderung eines zweiten Semesters erfolgen.
Ist der Geförderte am Ende seines Studiums, endet die Förderung am letzten Tag des Monats, in der die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.
Die Förderung wird aufgrund eines Mutterschutzes nicht unterbrochen.
Hinweise zur Bewerbung
Eine Bewerbung vor Beginn eines Studiums ist möglich, sofern die erfolgreiche Immatrikulation bis zum Förderbeginn nachgereicht wird.
Schwangere können sich bewerben, wenn die Geburt des Kindes bis zum Förderbeginn erfolgt ist.
Bei der abgegebenen Bewerbung haben alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu erfolgen. Ansonsten kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden und die erfolgte Förderung muss zurückgezahlt werden.
Mutterschutzzeiten haben keinen Einfluss auf die Förderung.
Das Ausfüllen des Bewerbungsbogens auf Englisch ist möglich.
BEWERBUNGSFRIST FÜR DAS SOMMERSEMESTER 2021 IST DER 11.03.2021
BITTE SCHICKEN SIE DIE VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTEN BEWERBUNGSUNTERLAGEN POSTALISCH AN:
STUDENTENHILFE MÜNCHEN E.V.
LEOPOLDSTR. 15
80802 MÜNCHEN
hier geht es zu den Bewerbungsunterlagen...>